Neues Mobilitätsgesetz
Die Freiburger Grossrätinnen und Grossräte haben im November 2021 ein neues Mobilitätsgesetz (MobG) verabschiedet. Dieses regelt die gesamte kantonale Mobilität, insbesondere die Aspekte Planung, Bau, Finanzierung, Unterhalt und Ausschilderung der Mobilitätsinfrastrukturen sowie die Mobilität von Personen und den Güterverkehr. Die Entwicklung des Mountainbikesports im Kanton Freiburg verfügt nun über eine gesetzliche Grundlage.
Der Freiburger Tourismusverband und das Amt für Mobilität (MobA) haben kürzlich alle betroffenen staatlichen Stellen zusammengerufen, um das Thema Mountainbiken anzugehen. Dieses Treffen steht symbolisch für den Start des Projekts zur Schaffung eines nachhaltigen und koordinierten Netzes von Mountainbike-Wegen. In den kommenden Monaten stehen eine kantonale Strategie, eine Bestandsaufnahme des Netzes und die Schaffung eines Verfahrens zur Formalisierung auf der Tagesordnung.